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Dipl.-Jurist Holger Mattisseck

Holger Mattisseck studierte in Potsdam Recht. Seine berufliche Laufbahn begann er als Justiziar der Wirtschafts- und Unternehmensberatung Berlin GmbH. Im Vordergrund seiner Tätigkeit stand die Anpassung rechtlicher Strukturen von Unternehmen an marktwirtschaftliche Erfordernisse.

Ab dem Jahr 2000 hat sich Holger Mattisseck ausschließlich auf den Bereich Medizinrecht konzentriert. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst schwerpunktmäßig das Arzthaftungsrecht, das Strafrecht im Gesundheitswesen sowie angrenzende Rechtsgebiete wie z. B. Delegations- und Betreuungsrecht. Holger Mattisseck ist im Arzthaftungsrecht gutachterlich tätig.

Im Jahr 2010 gründete Holger Mattisseck die Rechtspraxis Gesundheitswesen als wissenschaftliches Institut für die Fort- und Weiterbildung Angehöriger der medizinischen Berufe. Sein Leitmotiv besteht darin, die Problematik Recht im Gesundheitswesen juristischen Laien anschaulich und nachvollziehbar nahe zu bringen und fachübergreifend zu veranschaulichen.

Derzeit referiert Holger Mattisseck unter anderem für die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, diverse Hilfsorganisationen wie beispielsweise die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie und die Volkssolidarität sowie für private Träger im Gesundheitswesen. Holger Mattisseck ist tätig als Hochschuldozent und bildet darüber hinaus an fünf Standorten in Sachsen Heim- und Pflegedienstleiter aus.