Zweites Erzgebirgisches Pflegesymposium |
10.04.2019 |
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Das Zweite Erzgebirgische Pflegesymposium fand am 10. April 2019 in Geyer statt und wurde wieder von der GRAUPNER medical consulting GmbH veranstaltet. Vor 50 sehr interessierten Teilnehmern sprach neben anderen namhaften Referenten Dipl.-Jurist Holger Mattisseck zum Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie Möglichkeiten und Grenzen des Versorgungsabbruchs bei unheilbar Kranken“.
Holger Mattisseck begann seinen Vortrag mit der Erläuterung von aktuellen Beschlüssen des Bundesgerichtshofs, in Folge derer die inhaltlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung drastisch gestiegen sind und daraus resultierend in der Praxis verstärkt Probleme im Umgang mit diesen Verfügungen auftreten. Aufbauend auf wesentlichen Informationen zur Thematik Behandlungsabbruch sprach Holger Mattisseck zu einzelnen Arten der Sterbehilfe und deren Strafbarkeitsrisiken in der Bundesrepublik Deutschland und erläuterte, unter welchen Voraussetzungen ein vorab vom Patienten gewünschter Versorgungsabbruch möglich, rechtlich zulässig und durchsetzbar ist. Dabei zeigte Holger Mattisseck die Grenzen einer Patientenverfügung, die im Regelfall für eine nicht vorhersehbare Situation formuliert wird, auf und erläuterte die Möglichkeiten einer DNR- bzw. VAW-Anordnung (Do-Not-Resuscitate-Anordnung bzw. Anordnung auf Verzicht auf Wiederbelebung) als Bindeglied zwischen der Patientenverfügung und der aktuell vorliegenden Behandlungssituation. Holger Mattisseck rundete seinen Vortrag mit gesonderten Ausführungen zu Anforderungen an und notwendigen Inhalten von Vorsorgevollmachten in Gesundheitsangelegenheiten ab.