Zweites Erzgebirgisches Wundsymposium |
08.05.2019 |
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Am 8. Mai 2019 fand in Geyer das Zweite Erzgebirgische Wundsymposium statt. Veranstalter war die GRAUPNER medical consulting GmbH. Vor 40 interessierten Teilnehmern, einerseits niedergelassenen Ärzten und andererseits nichtärztlichem Praxispersonal, sprach Dipl.-Jurist Holger Mattisseck zum Thema „Haftungsrisiken im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal“.
Ausgehend von der Tatsache, dass die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal aus dem medizinischen Alltag nicht mehr wegzudenken ist, stellte Holger Mattisseck an Hand konkreter Fallbeispiele und Gerichtsurteile praktisch dar, welche Rechtsfolgen sich für den Inhaber der Arztpraxis und das handelnde nichtärztliche Personal aus Behandlungsfehlern ergeben können. In seinen Ausführungen ging Holger Mattisseck auf die juristischen Anforderungen ein, die diesbezüglich an den Arzt und an das Praxispersonal gestellt werden. Holger Mattisseck zeigte die Haftungsrisiken detailliert auf und gab praktische Handlungsempfehlungen aus rechtlicher Sicht, um bestehende Risiken von vornherein minimieren bzw. auszuschließen zu können. Er erläuterte dazu die Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ging auf die Verantwortungen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen sowie auf die Thematik Befähigungsnachweis ein. Seinen Vortrag rundete Holger Mattisseck mit Ausführungen zu den aktuell geltenden Regeln zur Beweislast im Arzthaftungsprozess im Allgemeinen und zum groben Behandlungsfehler im Besonderen ab.